Stellungnahme zu Eschborn/Greensill Bank (€35.000.000)

Am vergangenen Dienstagabend informierte Bürgermeister Shaikh Magistrat und Fraktionsvorsitzende, dass Eschborn insgesamt 35 Millionen Euro bei der am 03. März 2021 geschlossenen Greensill Bank angelegt hat. Zum heutigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass dieses Geld verloren ist.

„Es muss jetzt zügig, transparent und lückenlos aufgeklärt werden, wie es dazu kommen konnte, dass die Kämmerei der Stadt Eschborn einen derart hohen Anlagebetrag bei einer völlig unbekannten kleinen Bank platziert hat;“ fordert Regine Seidel, Fraktionsvorsitzende der FWE. „Es ist auch dringend zu prüfen, ob es weitere Anlagen gibt, die zu Problemen führen könnten.“

Die Aussage der Stadt Eschborn in ihrer Presseerklärung, dass man „renommierten Ratingagenturen“ vertraut habe, kann die FWE nicht nachvollziehen. Tatsache ist, dass die Bank von den großen und weltweit führenden Ratingagenturen Moody‘s und S&P überhaupt nicht beobachtet wird. Einzig die eher unbedeutende Agentur Scope hat die Greensill Bank bewertet, zudem auch nur mit dem Rating BBB+, was nicht wirklich als gut angesehen werden kann.

Das Hessische Innenministerium gibt in seinen Hinweisen zur Geldanlage klare Anweisungen: „Einlagen sind mit § 92 Abs. 2 HGO und § 108 Abs. 2 HGO vereinbar, wenn die Kommunen sicherstellen, dass die Sicherheit Vorrang vor dem möglichen Ertrag hat. Dieser Grundsatz ist auch in Zeiten von Niedrig- und Negativzinsen zu beachten.“

„Natürlich sind Negativzinsen ärgerlich, aber sie gehören für Investoren am Kapitalmarkt seit einigen Jahren nun einmal dazu. Das muss auch die Kämmerei einer vermögenden Kleinstadt akzeptieren“, stellt Carsten Sausner, FWE-Kandidat für die Wahl am kommenden Sonntag fest. „Die gesparten Negativzinsen belaufen sich in diesem Fall auf maximal 200.000 Euro pro Jahr, und stehen damit in keinem Verhältnis zum drohenden Totalverlust von 35 Millionen Euro. Der vom Hessischen Innenministerium vorgegebene Grundsatz „Sicherheit vor Ertrag“ wurde hier ganz offensichtlich missachtet.“

Besonders vor dem Hintergrund, dass die Stadtverordnetenversammlung Ende 2018 eine Kapitalanlagerrichtlinie beschlossen hat, die exakte Vorgaben im Hinblick auf Geldanlagen durch die Stadt gibt, werden zahlreiche Fragen aufgeworfen. Aktuell sieht es danach aus, dass einige Punkte dieser Richtlinie nicht eingehalten wurden.

In diesem Zusammenhang sind selbstverständlich auch Verantwortlichkeiten und Aufsichtspflichten zu klären.

Die letztendliche Verantwortung für diese katastrophale Situation trägt der Kämmerer, wobei sich auch die Frage stellt, warum die Information über den möglichen (unserer Meinung nach sehr wahrscheinlichen) Verlust von 35 Millionen Euro Steuergeldern erst 6 Tage nach Bekanntwerden der Schließung der Bank an die städtischen Gremien weitergegeben wurde.

Die FWE-Fraktion hat in dieser Angelegenheit eine detaillierte Liste mit Fragen an den Bürgermeister als Kopf der Stadtkämmerei geschickt, deren ausführliche Beantwortung wir umgehend erwarten.

Nach der lückenlosen Aufklärung des Vorgangs muss dringend für die Zukunft das Verfahren so gestaltet werden, dass sich ein derartiges finanzielles Desaster nicht wiederholt.

Die eigene Kapitalanlagerichtlinie scheint aus heutiger Sicht nicht auszureichen. Auch das hessische Ministerium verweist auf externe fachliche Unterstützung bei längerfristigen und komplexen Anlagen. Das ändert nichts an der Tatsache, dass eine Kommune ihre finanziellen Mittel in eigener Verantwortung bewirtschaftet, dennoch zeigt das aktuelle Debakel, dass die derzeitig geltenden Verfahrensschritte in der Kämmerei nicht ausreichend sind.

Eschborn mit seiner außergewöhnlichen Finanzkraft sollte nach Auffassung der FWE andere Voraussetzungen in der eigenen Finanzverwaltung schaffen, als es aktuell der Fall ist.

Regine Seidel Dr Dietrich Buß

FWE Fraktionsvorsitzende FWE Pressesprecher